Unser Service

In der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 wird darauf verwiesen, dass die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden muss.

Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang:

  • Erstellung einer Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung nach ASR A 2.2
  • Systemplanung in Anlehnung an vorhandene Standards
  • Schallpegelmessung der Umgebungsgeräusche in Verbindung mit Alarmton
  • Schulung und Zertifizierung von Vertriebspartnern
  • professionelle Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung

Eine Funktionsprüfung sollte im Rahmen von jährlichen Evakuierungsübungen durchgeführt werden.

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